An dieser Stelle möchte ich kurz den
Zuchtrechtvertrag erklären.
Ein Züchter sollte bei einer Wurfplanung nicht an die
Vermehrung der Rasse denken, sondern was die erhofften Welpen in der
Zucht und somit der Rasse weitergeben und verbessern könnten. Um aber
Informationen über das Erbgut der Nachzucht zu bekommen, sollte mit dem
einen oder anderen auch mal gezüchtet werden.
Die Zucht ist aber mit viel Aufwand, Kosten, Freude
aber auch manchmal mit Sorgen verbunden. Man braucht auch den nötigen
Platz damit sich die Welpen bestens entwickeln können.
Einige Züchter entscheiden nach einem oder mehreren Würfen sich
von der Hündin zu trennen und versuchen sie an gute Personen
weiterzugeben, wo sie normalerweise den Rest ihres Lebens verbringen
dürfen.
Es ist sicher für den Hund die bessere Lösung als sein Leben mit zu
vielen Anderen teilen zu müssen.
Ich konnte mich selber aber noch
von keiner meiner selbst aufgezogenen Hündinnen trennen. Trotzdem muss
mein Verstand mir Grenzen in der Anzahl Hunde setzen. Damit aber in
meinen zukünftigen Würfe nicht alle kastriert oder in einer guten
Familie untertauchen, was nicht negativ gemeint ist...sondern vielleicht
einmal ein Wurf oder bei einem Rüden eine Deckung stattfinden kann, möchte ich gerne
die eine oder andere Hündin im Zuchtrecht
abgeben.
Dazu braucht es aber verantwortungsvolle Menschen, denen ich vertrauen
kann. Eine solche Hündin muss von Zeit zu Zeit zu mir in die Ferien kommen
und seien es nur 3 Tage,
damit sie sich immer noch bei mir zu
Hause fühlt. Sie muss eine Zuchtzulassung durchlaufen, dies in einem
gegebenen Zeitrahmen. Man muss vorher damit einverstanden sein,
sich von
Ihr ca. 11 Wochen zu trennen, in der Zeit wo sie ihre Welpen hat +
einige Tage vor der Geburt.
Kurz man muss jemand finden, der sich wie ein Züchter für die Rasse
interessiert und einsetzen möchte. Selber nicht die
Möglichkeit hat zu züchten, aber gerne die Qualitäten seiner Hündin
für die Rasse weitergeben möchte.
Natürlich leistet auch der Züchter seinerseits
einiges. Dies wird in einem Vertrag festgehalten.
Ein im Zuchtrecht abgegebener Welpe bleibt vorerst im
Besitze des Züchters. Erst nach dem Entscheid, ob der Hund in die Zucht
geht oder nicht, wird die Ahnentafel den Besitzer wechseln. Dieser wurde
vorgängig schon im Stammbaum eingetragen. Der Welpe wird gratis
abgegeben. Sieht der Züchter von einem Wurf ab geht der Hund in den
Besitz des Halters. Dieser zahlt den halben Welpenpreis. Geht die
Beziehung auseinander oder der Halter zieht sich von seinem
Vertragspflichten zurück, schuldet er dem Züchter
den ganzen
Welpenpreis, sowie alle eventuell angefallenen Gesundheitsauswertungen.
Das sind die groben Linien meines
Vertrages. Danach können noch
Details wie Wurfstärke etc. festgelegt werden.
Wer sich für so einen Welpen interessiert, darf sich
gerne bei mir melden. Ich kann in näherer Zukunft keinen neuen ACD bei mir
aufnehmen.
Doch interessiert es mich sehr "meine" Linien
weiterzuzüchten, oder einmal einen Welpen einer anderen Blutlinie
zur Erweiterung das Zuchtpotential zu kaufen und zu plazieren.